Bremer Taxi IG

Ihr zuverlässiger Partner für Fahrten im Auftrag der Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschafts-Fahrten (BG-Fahrten)

Taxifahrten nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall erfordern einen reibungslosen Ablauf.

Leistungsarten

Genehmigung und Voraussetzungen

Im Gegensatz zu normalen ambulanten Fahrten ist für Fahrten durch die Berufsgenossenschaft keine vorherige Genehmigung erforderlich. Erforderlich ist lediglich die Verordnung der Fahrten durch einen Arzt oder die Unfallbehandlungsstelle.

Es fällt kein Eigenanteil oder sonstige zu tragende Kosten für den Patienten an.

Unfallbehandlungsstellen