Berufsgenossenschafts-Fahrten (BG-Fahrten)
Taxifahrten nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall erfordern einen reibungslosen Ablauf.
Leistungsarten
- Beförderung zu ambulanten Behandlungen
- Stationären Behandlungen
- Untersuchungen und Operationen
- Reha-Maßnahmen und zur Wiedereingliederung
Genehmigung und Voraussetzungen
Im Gegensatz zu normalen ambulanten Fahrten ist für Fahrten durch die Berufsgenossenschaft keine vorherige Genehmigung erforderlich. Erforderlich ist lediglich die Verordnung der Fahrten durch einen Arzt oder die Unfallbehandlungsstelle.
Es fällt kein Eigenanteil oder sonstige zu tragende Kosten für den Patienten an.
Unfallbehandlungsstellen
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BG Ambulanz Bremen
Anschrift: Industriestraße 3, 28199 Bremen
Telefon: 0421 59 86 06 0
E-Mail: Info@BGA-Bremen.de -
BG Klinikum Hamburg (Boberg)
Anschrift: Bergedorfer Straße 10, 21033 Hamburg
Telefon: 040 73 06 0
E-Mail: Mail@BGK-Hamburg.de